KFZ-Gutachten Europa

FAQ

FAQ

Wie können wir Ihnen helfen?

Welche Kosten kommen bei einem Unfallschaden auf mich zu?

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall kommen auf Sie keine Kosten zu. Die gegnerische Versicherung muss die gesamten Kosten der Reparatur, Sachverständigen, Anwalt, Nutzungsausfall oder Mietwagen übernehmen. Sie müssen auch nicht in Vorkasse treten. Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall ist es immer ratsam, die Abwicklung des Schadens von einem Fachanwalt begleiten zu lassen, denn der Fachanwalt handelt in Ihrem Interesse und setzt Ihre Rechte komplett kostenlos für Sie durch. Auch ohne Rechtsschutzversicherung kommen auf dich keine Kosten zu. Wenn Sie jedoch der Verursacher eines Unfallschadens sind, werden anfallende Kosten Pauschal berechnet. Sprich uns gerne darauf an und wir finden eine Lösung.

Was ist die fiktive Abrechnung?

Der Begriff „fiktive Abrechnung“ bezeichnet das Recht als Geschädigter nach einem Unfall, sich den Schaden bzw. die Reparaturkosten auszahlen zu lassen. Sie sind nicht verpflichtet, das Auto tatsächlich instand setzen zu lassen (= konkrete Abrechnung). Hierbei ist auch von ‚Abrechnung auf Gutachtenbasis‘ die Rede. Bei der fiktiven Abrechnung erhalten Sie im Gegensatz zur konkreten den Schadensersatz in Form der Reparaturkosten (ohne Mehrwertsteuer) ausgezahlt. Sie können die Reparatur ggf. zu einem späteren Zeitpunkt selber durchführen, nachdem die fiktive Abrechnung erfolgt ist.

Laut § 249 BGB können Sie als Geschädigter frei wählen, ob Sie das Fahrzeug reparieren oder aber sich die Reparaturkosten auszahlen lassen möchten. Die Versicherung des Unfallgegners darf Ihnen keine Vorgabe (konkrete oder fiktive Abrechnung) vorschreiben oder verwehren. Einen Sonderfall stellt die Abrechnung auf Totalschadenbasis dar. Denn Sie erhalten bei einem wirtschaftlichen Totalschaden nicht die Reparaturkosten ausgezahlt, sondern die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert.

Ich bin in einen Unfall verwickelt worden und total überfordert. Was muss ich tun?

Nach einem Autounfall sollten Sie die Ruhe bewahren. Es ist ratsam, immer die Polizei zu rufen damit es nicht zu einem Missverständnis kommt, unsere Erfahrungen zeigen, dass es immer wieder zu Komplikationen kommt was die Schuldfrage betrifft. Geben Sie niemals ein Schuldgeständnis ab, wenn die Schuldfrage nicht eindeutig ist. Gehen Sie sicher, dass kein Personenschaden besteht und tauschen Sie alle relevanten Versicherungsdaten mit dem Unfallgegner aus. Anschließend setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Um Ihnen die Aufnahme des Unfallschadens vor Ort zu vereinfachen, können Sie unser kostenloses Schadenformular per E-Mail anfordern.

Sollte ich nach einem Unfall einen Anwalt einschalten?

Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie immer das Recht, einen Anwalt einzuschalten. Die gute Nachricht, die Kosten für diesen Rechtsbeistand muss von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Kfz-Gutachten EUROPA hilft Ihnen weiter, und stellen Ihnen einen erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht zur Seite, der all Ihre Rechte nach einem Autounfall durchsetzt.

Was passiert bei zusätzlichem Personenschaden?

Als Geschädigter bei einem Autounfall haben Sie Anspruch auf alle anfallenden Kosten. Hierzu zählen die Kosten für die ärztliche Behandlung, eventuelle Kur- oder Reha kosten, der Lohnausfall sowie zusätzliches Schmerzensgeld. Bei einem Personenschaden raten wir all unseren Kunden einen erfahrenen Fachanwalt zu beauftragen, den wir zuverlässig und kostenlos vermitteln können. Dieser wird jeden Anspruch über den eigentlichen Unfallschaden hinaus genau beziffern und einfordern.

Darf man eine Werkstatt seiner Wahl mit der Reparatur des Unfallschadens beauftragen?

Ja, Sie dürfen die Werkstatt Ihrer Wahl mit der Reparatur Ihres Unfallschadens beauftragen. Ist es ein Leasingfahrzeug, könnten andere Vorgaben des Herstellers existieren, daher raten wir Ihnen es mit dem Leasinggeber abzuklären.

Was bedeutet Wertminderung?

Selbst wenn ein Kfz nach einem Unfall wieder vollständig repariert wurde, ist es unwahrscheinlich, im Falle eines Verkaufs, es für den tatsächlichen Wert weiter zu verkaufen. Es ist im Wert gemindert. Ist ein Fahrzeug älter als 5 Jahre und weist mehr als 100.000 Km Fahrleistung auf, wird der Wertverlust nach einem Unfall dadurch ausgeglichen, dass der Einbau neuer Ersatzteile und die Vornahme von Lackiererarbeiten eine Wertverbesserung herbeiführen. Eine Wertminderung des Autos wird dann meist abgelehnt. Dazu ist kritisch anzumerken, dass moderne Kfz trotz hoher Laufleistungen oder ihres Alters keinesfalls immer als „Altfahrzeuge“ qualifiziert werden können und ihren Wert über die Jahre oft bewahrt haben.

Steht mir ein Mietwagen oder eine Nutzungs­ausfallentschädigung zu?

Bei einem unverschuldeten Autounfall haben Sie während der Instandsetzung Ihres Fahrzeuges Anspruch auf einen Mietwagen. Dieser orientiert sich an der Fahrzeugklasse Ihres Fahrzeugs und wird von der Versicherung bezahlt. Alternativ können Sie einen Nutzungsausfall geltend machen. Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung orientiert sich ebenfalls an Ihrer Fahrzeugklasse.

Bei der konkreten Ermittlung der Nutzungsausfallentschädigung spielt der Kfz-Sachverständiger eine wichtige Rolle, da er die Dauer der Reparatur aufgrund seiner Erfahrungen realistisch einschätzen kann.