KFZ-Gutachten Europa

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Wie können wir Ihnen helfen?

*kostenlos bei einem unverschuldeten Unfall

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Unfallgutachten

Die Kosten für ein Unfallgutachten hängen von den festgestellten Schäden ab. Bei Kfz- Gutachten EUROPA ist das Unfallgutachten für Sie als Geschädigten komplett kostenlos. Generell ist die Schuldfrage zu beachten. Es muss von Ihnen als Geschädigten in Auftrag gegeben werden. Ohne einen Nachweis in Form eines Unfallgutachtens, Kostenvoranschlags oder einer Reparaturrechnung, nimmt die Versicherung keine Regulierung vor. Es sei denn, es handelt sich um einen Bagatellschaden (Bagatellgrenze 750 Euro).

Ein Unfallgutachten dient nicht nur der Dokumentation von Unfallschäden und der Bezifferung von Rest- und Wiederbeschaffungswert. Es hat auch eine Beweisfunktion mit Blick auf die am Fahrzeug festgestellten Schäden. So lässt sich beispielsweise klären, ob der geschilderte Unfallhergang plausibel ist.

Viele Versicherungen versuchen, einen eigenen Sachverständigen zu schicken oder zu empfehlen. Darauf sollten Sie auf gar keinen Fall eingehen. Sie haben im Fall als Geschädigter das Recht, einen neutralen Kfz- Gutachter selber auszuwählen. Bei einem von der Versicherung geschickten Gutachter besteht die Gefahr, dass die zu Gunsten der Versicherung handeln.

Bestehen Sie auf eigenen Kfz- Sachverständiger! Und lassen Sie sich keinesfalls von der Gegnerischen Versicherung unter Druck setzen. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Kfz- Gutachten EUROPA ist jederzeit für Sie da. Auch am Wochenende!

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LKW und Anhänger (aller Art) Gutachten

Dabei unterscheidet sich die Erstellung von LKW und Anhänger Gutachten immens von den Pkw Gutachten. Es erfordert Fachwissen, Expertise und jahrelange Erfahrung, die wir als Zertifizierte Sachverständige mitbringen.

Wie auch für PKWs erstellen wir auch für LKW und Anhänger Schadensgutachten zu den selben Konditionen für Sie als Geschädigter. Sie profitieren von den selben kostenlosen „A bis Z“ Top Service von Kfz-Gutachten EUROPA

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Wertgutachten

Durch ein präzises Wertgutachten wird der tatsächliche Wert Ihres Fahrzeugs dokumentiert. Beim Kauf oder Verkauf kennen Sie stets den genauen Wert des Fahrzeugs. Damit gehen Sie sicher nicht zu viel zu zahlen oder zu wenig zu verlangen.

Wann benötige ich ein Wertgutachten?

  • wenn Sie einen Gebrauchtwagen kaufen oder verkaufen
  • wenn das Wertgutachten als Nachweis für das Finanzamt benötigt wird
  • falls das Fahrzeug in eine Firma übernommen werden soll
  • bei einer Inzahlungnahme des Fahrzeugs
  • aus steuerlichen Gründen
  • bei Leasingrücknahmen
  • um Klarheit bei Streitigkeiten im Erbschaftsfall zu schaffen
  • um den Restwert nach einem Unfallschaden zu ermitteln

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Kostenvoranschlag

Der Kostenvoranschlag für die Versicherung informiert über die ungefähren Kosten, die für eine Reparatur, der durch den Unfallgegner verursachten Schäden entstehen. Im Prinzip ist es eine für den Aussteller verbindliche Vorkalkulation der Dienstleistung.

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Kaskogutachten

Die Vollkaskoschaden Abrechnung nach Gutachten oder auch fiktive Abrechnung genannt, ermöglicht dem Geschädigten Geld zu kassieren anstatt das Auto reparieren zu lassen. In diesem Fall wird Ihnen lediglich die Mehrwertsteuer nicht ausgezahlt. Bei einer eventuellen späteren Reparatur in Eigenregie, haben Sie das Recht auf Rückzahlung der Mehrwertsteuer für Ersatzteile. Im Kaskofall müssen Sie dem Gutachter der Versicherung vorerst erlauben den Schaden zu begutachten. Wenn es dazu nicht kommt, was auch der Fall sein kann, würden wir Ihnen zur Seite stehen, was wir Ihnen vorher dann Pauschal zum fairen Preis in Rechnung stellen. Falls Sie der Ansicht sind, dass das Gutachten zu niedrig ausgefallen ist, können Sie das Vollkasko Gutachten anfechten. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wir besprechen dann über gegebenen Möglichkeiten.